Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen, um Ihre Interessen vollständig zu erfassen und bspw. in einem Mietvertrag festzuschreiben. Denn ein klar gestalteter Vertrag mindert das Risiko eines Konflikts z. B. zwischen Vermieter und Mieter oder zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Wohnungseigentümer oder Hausverwaltung.
GUTES RECHT GEHT!
vor Gericht, sondern berate und vertrete
Sie auch außergerichtlich.